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Merkblatt Feststellungsprüfung Latinum

Informationen zur Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinums

 
Es ist ein gesondertes Anmeldeformular auszufüllen (zum Download) und termingerecht abzugeben.
 
  1. Die Feststellungsprüfung können ablegen:
    • Schüler/innen, die zum Schulbesuch im Ausland in Jahrgangsstufe  10  beurlaubt sind.
    • Schüler/innen, die Latein in der Jahrgangsstufe  10  durch eine spät beginnende Fremdsprache ersetzen.
    • Ausgeschlossen sind Schüler des achtjährigen Gymnasiums, die im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 im Fach Latein eine schlechtere Note als "ausreichend" erzielt haben.
  2. Für den Erwerb des Latinums muss am Ende der Jahrgangsstufe   9  in einer Ergänzungsprüfung (schriftlich und mündlich) die Note „ausreichend" oder besser erzielt werden.
  3. Der Erwerb des Latinums wird im Jahreszeugnis und im Abiturzeugnis  bestätigt.
  4. Die schriftliche Prüfung besteht aus der Übersetzung (ca. 110 lateinische Wörter) eines lateinischen Originaltextes. Dabei ist der Schwierigkeitsgrad einer inhaltlich anspruchsvolleren Cicero-Stelle zugrunde zu legen. Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten. Die Benutzung eines vom Staatsministerium zugelassenen Lexikons ist erlaubt.
  5. Schriftlicher und mündlicher Teil werden im Verhältnis 2:1 gewichtet.
  6. Bei Note „ungenügend" im schriftlichen oder im mündlichen Teil ist die Prüfung nicht bestanden.
  7. Die Gesamtnote für die in Jahrgangsstufe 9  erbrachten mündlichen Leistungen zählt auf Antrag als mündlicher Teil der Feststellungsprüfung. Ansonsten ist eine eigene mündliche Prüfung ( ca 20 Min.) über den Stoff der 9. Klasse abzuhalten.
  8. Bei der Bildung der Gesamtnote für die Latinumsprüfung sind die auf eine ganze Zahl gerundeten Teilnoten für die schriftliche und mündliche Leistung zugrunde zu legen.
  9. Eine Wiederholung der Prüfung ist nur einmal möglich, aber erst nach angemessener Frist (in der Regel nach einem Jahr).

Die folgenden Lexika sind vom Staatsministerium zugelassen:

  • Heinichen, Lateinisch-Deutsches Schulwörterbuch, 10. Auflage / Unveränderter Neudruck (zuletzt Stuttgart 1993)
  • Langenscheidts Großes Schulwörterbuch Lateinisch-Deutsch, bearbeitet v. E. Pertsch auf der Grundlage des Menge-Güthling, erweiterte Neuauflage (zuletzt Berlin/München/Wien/Zürich1983); auch: Neubearbeitung 2001
  • Langenscheidt Großes Schulwörterbuch Lateinisch – Deutsch Klausurausgabe, 1. Auflage 2009.
  • Langenscheidt Abitur-Wörterbuch, Latein-Deutsch, 1. Auflage 2014
  • Stowasser, Lateinisch-Deutsches Wörterbuch (zuletzt Wien/München 1994)
  • Der kleine Stowasser, Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch (zuletzt München 1994)
  • Pons Globalwörterbuch lateinisch-deutsch, 2., neubearbeitete Auflage 1986; korrigierter Nachdruck 1987 [vergriffen]
  • Pons Wörterbuch für Schule und Studium, lateinisch-deutsch, 2., neubearbeitete Auflage 1986 / Nachdruck 1999 / 3. neu bearbeitete Auflage 2003 (Nachdrucke 2004-2006);
  • Pons Wörterbuch für Schule und Studium, Latein-Deutsch, 1. Auflage 2007
  • Pons Wörterbuch für Schule und Studium, Latein-Deutsch, 1. Auflage 2012 (Neubearbeitung)

Infos zum Latinum

An deutschen Hochschulen werden für das Studium zahlreicher Fächer Lateinkenntnisse vorausgesetzt. Als Nachweis hierfür gilt das sogen. Latinum, das auf verschiedenen Wegen erworben werden kann.(vgl. Merkblatt)  Seit Beginn des Jahres 2008 wird auch wieder zwischen Latinum und Kleinen Latinum unterschieden.(vgl. neue Bestimmungen)

Die Feststellungsprüfung findet jeweils am Ende eines Schuljahres statt. Für interessierte SchülerInnen gibt es eine Information durch die Fachlehrer, dazu ein Merkblatt und ein Anmeldeformular. Die schriftliche Prüfung besteht aus der Übersetzung eines lateinischen Originaltextes im Schwierigkeitsgrad einer inhaltlich anspruchsvolleren Cicerostelle.

Bei einer ernsthaften Absicht, das Latinum zu bestehen, empfiehlt es sich, nicht unvorbereitet in die Prüfung zu gehen. Die Fachlehrer/innen stehen gerne zur Beratung zur Verfügung.

Frühere Prüfungsaufgaben

Tipps zur Vorbereitung

Merkblatt

Neue Bestimmungen

Das Anmeldeformular können Sie im Elternportal herunterladen.

Latein als 2. Fremdsprache

Warum Latein als 2. Fremdsprache?


Sowohl die französische wie auch die lateinische Sprache ist erlernenswert. Lassen Sie uns im Folgenden als Lateinfachschaft einige Punkte anführen, die uns bezüglich "unseres Fachs" wichtig sind:

1. Grundsätzliches

•    Man muss sich darüber im Klaren sein, dass man bei der Wahl von Latein keinen unmittelbaren, vordergründigen Nützlichkeitsanspruch stellen darf – „wo wird denn das gesprochen, wo kann man denn da hinfahren…?“. Die Vermittlung von Sprache als Kommunikationsmittel ist nicht Zielsetzung des Lateinunterrichts. Wer sich für Latein entscheidet, muss andere Ziele im Auge haben:

•    Das Lateinische zwingt durch seine Eigenart zum genauen, so genannten "mikroskopischen" Lesen und erhält damit gerade in unserer modernen Welt eine immer wichtigere Funktion: Latein erzieht in besonderem Maße zu Genauigkeit, Gründlichkeit und Konzentration.

•    Durch seine Eigenart fordert und fördert Latein in besonderem Maße Klarheit und Disziplin im Denken.

•    Das ständige geistige Training fördert in besonderem Maße das analytische und logische Denken und stellt damit eine wertvolle Vorbereitung für jeden Beruf und jedes Studium dar. Die Studienstiftung des deutschen Volkes stellte in Übereinstimmung mit Gutachten von Universitäten fest, dass Abiturienten mit Lateinkenntnissen "mehrfach und mit Abstand" am besten abschnitten.

•    Wer Latein lernt, erwirbt neben den Sprachkenntnissen auch ein umfangreiches Wissen über die kulturellen Leistungen der Antike, über die Grundlagen unserer europäischen Zivilisation. Er nimmt intensiv teil an der „klassischen Bildung“, der sich Millionen Menschen in unserer vom europäischen Geist geprägten Welt verpflichtet fühlen. Insofern fördert der Lateinunterricht in besonderem Maß das Geschichtsbewusstsein und weckt ein Gespür für kulturelle Kontinuität.


2. Der praktische Nutzen

•    Das Latinum ist Zulassungsvoraussetzung für zahlreiche Studiengänge wie z.B. Deutsch, Geschichte, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch. Nützlich bis erforderlich sind möglichst fundierte Lateinkenntnisse für zahlreiche weitere Studiengänge wie z.B. Medizin, Pharmazie, Jura, Theologie oder Philosophie. Auch eine Reihe von Universitäts-abschlüssen (Magister Artium, Promotion) setzen in der Regel Lateinkenntnisse voraus. Das  (kleine) Latinum erwirbt jeder Schüler, der in der 9. Klasse  in Latein mindestens die Note "ausreichend" vorweisen kann. Das große Latinum erwirbt jeder Schüler, der in der 10. Klasse in Latein mindestens die Note „ausreichend“ vorweisen kann bzw. nach der 9. Klasse eine entsprechende Latinumsprüfung erfolgreich abgelegt hat.

•    Aktuelle Erfahrungsberichte von Studenten zeigen, dass es in der Regel schwierig ist, das Latinum nachträglich neben dem Studium zu erwerben.

•    Latein ist die "Muttersprache" der romanischen Sprachen Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Rumänisch und erleichtert das Erlernen dieser Sprachen erheblich. Auch ein großer Teil des englischen Wortschatzes geht auf das Lateinische zurück.

•    Latein bietet in allen europäischen Sprachen eine hervorragende Hilfe zum Verstehen von Fremdwörtern und ist weltweit der Grundstock für die wissenschaftliche und technische Begriffswelt.

•    Ein guter Lateinunterricht leistet eine intensive Unterstützung für den Deutschunterricht und fördert in besonderem Maße das muttersprachliche Ausdrucksvermögen.

•    Durch das ständige Vergleichen zwischen dem Lateinischen und der Muttersprache lernen viele Schüler diese erst richtig kennen, denn Lateinschüler wissen, was Grammatik ist und verstehen, wie Sprache funktioniert. Daher erleichtert Latein das Erlernen jeder beliebigen Fremdsprache deutlich.

3. Die Wahl des Gymnasialzweiges

Wird Latein als 2. Fremdsprache ab der 6. Klasse gewählt, muss erst in der 7. Klasse endgültig festgelegt werden, ob man sich für den naturwissenschaftlich-technologischen Zweig oder für den sprachlichen Zweig (mit Französisch als 3. Fremdsprache) entscheidet.

4. Ist Latein für uns die richtige Wahl?

•    Es ist für das Erlernen von Latein (wie auch jeder anderen Fremdsprache) notwendig, dass Ihr Kind die Bereitschaft mitbringt, kontinuierlich, diszipliniert und konzentriert zu lernen.

•    Wer Probleme bei Hörverständnisübungen hat, hat in Latein den Vorteil, dass diese Übungsformen hier nicht angewendet werden.

•    Da wir im Lateinunterricht primär (und ab der 7. Klasse ausschließlich) vom Lateinischen ins Deutsche übersetzen, wird das Verfassen eigener Texte (vgl. die text production im Englischen) nicht verlangt.

•    Für das kontinuierliche Übersetzen von Texten ist es natürlich hilfreich, wenn Ihr Kind gerne mit Texten arbeitet.

•    Die Unterrichtssprache im Lateinunterricht ist Deutsch, was sicherlich auch solchen Schülern entgegenkommt, die sich eher ungern in einer Fremdsprache äußern oder unterhalten.

 

Neue Bestimmungen Latinum

Latinum - Gesicherte Lateinkenntnisse = Kleines Latinum -  Lateinkenntnisse

 

Aufgrund der überarbeiteten Bestimmungen der einheitlichen Prüfungsanforderungen für das Abitur (EPA) sowie der Neugestaltung der Lehramtsprüfungsordnung I an den Universitäten und den damit verbundenen Regelungen zum Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen wurden die Regelungen für den Erwerb des Latinums neu gefasst.

Die für bestimmte Studiengänge vorausgesetzten Lateinkenntnisse sind  in drei Niveaustufen eingeteilt:

1. Latinum

Gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 22.9.2005 setzt die Zuerkennung des Latinums die Fähigkeit voraus, „lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Stellen (bezogen auf Bereiche der politischen Rede, der Philosophie und der Historiographie) in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen", im Wesentlichen also Texte von Cicero.

Dieses Niveau wird erreicht

1. bei Latein als erster und zweiter Fremdsprache in Jahrgangsstufe 10 bei mindestens Note vier im Jahreszeugnis bzw.

2. am Ende der Jahrgangsstufe 9 unter bestimmten Voraussetzungen

(nämlich:

    - Abwahl von Latein zugunsten einer anderen spätbeginnenden Fremdsprache

      (z.B. Italienisch)  oder

   - einjähriger Schulbesuch im Ausland  in Jahrgangsstufe 10)

durch Ablegen einer schulinternen Ergänzungsprüfung nach § 96 GSO („schriftliche Latinumsprüfung"), in der unter Einberechnung der mündlichen Jahresleistung) mindestens die Note vier erreicht wird.

 

2. Gesicherte Lateinkenntnisse/"Kleines Latinum"

(Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)

Die Zuerkennung des Kleinen Latinums setzt die Fähigkeit voraus, lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich einfacherer Prosastellen zu erfassen (entsprechende antike, mittelalterliche und neuzeitliche Texte, z.B. Caesar,Nepos, Curtius Rufus, Vulgata).

Dieses Niveau wird in Jahrgangsstufe 9 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht und in diesem sowie im Abiturzeugnis als „Kleines Latinum" bestätigt.

!!!  Diese Qualifikation wird u.a. entsprechend der neuen Lehramtsprüfungsordnung I speziell für das Studium des Lehramts am Gymnasium in den Fächern Deutsch, Geschichte, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch als fachliche Zulassungsvoraussetzung gefordert. !!! 

D.h., für diese Studiengänge braucht man das Latinum (s.o. Nr. 1) nicht mehr!

3. Lateinkenntnisse

(Stufe A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)

Die Zuerkennung von Lateinkenntnissen (§97 GSO) setzt die Fähigkeit voraus, Texte, wie sie üblicherweise am Ende der Spracherwerbsphase in den vom Staatsministerium genehmigten Lehrbüchern zu finden sind, zu erfassen.

Dieses Niveau wird in Jahrgangsstufe 8 bei mindestens Note 4 im Jahrszeugnis erreicht.

Ausführlich sind die Verordnungen zu den Fremdsprachen-/Lateinkenntnissen hier -> zu finden (S. 78 - 89).


Welches Niveau der Lateinkenntnisse für den angestrebten Studiengang gefordert werden, sollte individuell vor Ort an der jeweiligen Universität erfragt werden. Die Bestimmungen und Zulassungsvoraussetzungen sind. z.T. sehr unterschiedlich!

Latein als Abiturfach

Warum Latein in der Oberstufe des G8 gar keine schlechte Wahl ist!

Latein in der Oberstufe bietet insbesondere geisteswissenschaftlich Interessierten

spannende Lerninhalte, die die Wurzeln unserer europäischen Kultur darstellen:

antike Philosophie, Satirisches, Staatstheorie und Historisches.

Einige neue Regelungen im G 8 erleichtern den Weg zu einem erfolgreichen Abitur in Latein.

1. Punkten durch gute mündliche Leistungen

Neu ist die Gewichtung mündlich - schriftlich  1:1. Somit kommt den mündlichen Noten eine sehr viel größere Bedeutung als bisher zu; pro Halbjahr sind nur zwei mündliche Noten vorgeschrieben, pro Halbjahr wird im Übrigen nur mehr eine Schulaufgabe geschrieben.

2. Erleichterung beim Vokabellernen:  Lateinisch - deutsches Wörterbuch

Wie auch schon jetzt darf in der Oberstufe in den Schulaufgaben ein Wörterbuch verwendet werden.

3. Unterrichtssprache Deutsch

Wie auch schon im bisherigen Lateinunterricht werden in der Oberstufe keine lateinischen Textproduktionen o.ä. verlangt.

4. Die schriftliche Schulaufgabe

Das "Hauptgeschäft" bleibt also das Übersetzen, wobei in den Schulaufgaben, die alle zweigeteilt sein müssen, der Zusatzteil, der ja in der Regel durch Lernen gut vorzubereiten ist, gegenüber der Übersetzung 1:2 gewichtet ist (d.h. Übersetzung:Zusatzteil = 2:1)

5. Der Geheimtipp: mündliches Abitur in Latein

Jeder Schüler muss in einer Fremdsprache Abitur machen.

Die Abiturprüfung kann in der gewählten Fremdsprache allerdings schriftlich oder mündlich abgelegt werden. Die mündliche Abiturprüfung ist hierbei in Latein besonders attraktiv, da die Inhalte gut eingegrenzt werden können und vor allem die Prüfung in deutscher Sprache durchgeführt wird. Außerdem wird die mündliche Prüfung nicht zentral gestellt, sondern vom Fachlehrer, der das prüft, was er auch durchgenommen hat.

 

Formalia:

Die Unterrichtsinhalte von 11/1 oder 11/2 können ausgeschlossen werden
Ein Ausbildungsabschnitt (11/1, 11/2, 12/1 oder 12/2) wird als Schwerpunkt gewählt

Mündliche Abiturprüfung (30 Min.):

Der Schüler erhält einen lateinischen Text (55-65 Wörter lang) mit Arbeitsaufträgen und hierzu eine Vorbereitungszeit von 30 Min. Als Hilfsmittel ist das Wörterbuch zugelassen.
1. Teil der eigentlichen Prüfung (15 Min.):
Vortrag und Prüfungsgespräch zum Prüfungsschwerpunkt
u.a. Nachweis eines gesicherten Textverständnisses des Vorbereitungstextes
2. Teil (15 Min.):
auch die beiden anderen Halbjahre werden inhaltlich geprüft; das Übersetzen eines weiteren Textes ist nicht verlangt
v.a. Grund- und Überblickswissen soll geprüft werden

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