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Individuelle Lernzeit

Individuelle Lernzeit ab dem Schuljahr 2013/14

Ab dem Schuljahr 2013/14 ergänzt die „Individuelle Lernzeit“ in der Mittelstufe, also in den Jahrgangsstufen 8, 9 und 10, die bewährten Förderkonzepte wie Intensivierung, Wahlkurse oder PZW-Stunden. Das bedeutet:

1 Säule: Frühwarnsystem:

Es ermöglicht ein frühzeitiges Erkennen des Förderbedarfs und eine rechtzeitige Beratung. Wir sind am Gabriel-von-Seidl-Gymnasium in der günstigen Lage, dass unser pädagogisches Netzwerk hier seit längerem vielfältige Erfahrungen bietet. Der Förderbedarf wird zunächst von den Fachlehrkräften durch systematische Beobachtung und Analyse des Leistungsbilds ermittelt und an das pädagogische Netzwerk gemeldet.

2. Säule: Förderstunden:

Sie bedeuten eine zusätzliche von einer hauptamtlichen Lehrkraft betreute individuelle Lernzeit für die Schüler und eine Erweiterung unseres bisherigen Angebots an Intensivierungsstunden oder an PZW-Förderung. Dies ist gegenwärtig noch unverbindlich für Englisch, Französisch, Latein und Mathematik in der Mittelstufe geplant. Dieses Angebot ist vor allem gedacht für Schülerinnen und Schüler, die Lerndefizite aufweisen, z.B.
- aufgrund von Krankheit oder Krisenereignissen
- wegen eines Auslandsaufenthalts,
- wegen eines Wechsels aus einem anderen Bundesland.
Da diese Stunden klassenübergreifend stattfinden werden, muss allerdings mit einer Platzierung nach der 6. Stunde gerechnet werden.

Der Ablauf: Was muss ich tun?:
Das pädagogische Netzwerk wählt in enger Kooperation mit den Fachlehrern förderungswürdige SchülerInnen aus. Das Gabriel-von-Seidl-Gymnasium schreibt dann zu Beginn des neuen Schuljahres diese SchülerInnen bzw. deren Eltern an und informiert sie über das Angebot, also Fach/ Fächer und Zeitpunkt. Unmittelbar darauf bitten wir um eine verbindliche Anmeldung, die dann zur Teilnahme für die Dauer des 1. Halbjahres verpflichtet. Bei inakzeptablem, insbesondere störendem Verhalten kann die Schülerin/ der Schüler allerdings von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Für eine Förderstunde sind fünf bis maximal 15 SchülerInnen vorgesehen.

 

3. Säule: Flexibilisierungsjahr (Flexijahr):

Damit darf künftig ein Schuljahr der Mittelstufe in zwei Kalenderjahren absolviert werden.. Es sind zwei Varianten möglich:

Die Variante 1:
Sie richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8, 9 und 10. Sie können die bestandene Jahrgangsstufe noch einmal absolvieren. Durch Nichtbelegung einzelner Fächer kann in diesem zweiten Durchlauf die Wochenstundenzahl um 6 Wochenstunden (10 Jahrgangsstufe: maximal 8) reduziert werden. Allerdings dürfen keine Kernfächer ausgeschlossen werden, mit Ausnahme der 10. Klasse, wo die Schülerin bzw. der Schüler Kernfächer, die in der Qualifikationsphase nicht mehr belegt werden sollen, abwählen kann. Am Ende des Flexibilisierungsjahrs gibt es nur eine schriftliche Information über das Notenbild, kein Zeugnis – eine Verbesserung oder ein Durchfallen ist also nicht möglich.

Variante 2:
Hierbei entscheidet sich eine Schülerin oder ein Schüler mit bestandener Jahrgangsstufe 7 oder 8 vorab, die nächste Jahrgangsstufe zweimal mit reduziertem Fächerprogramm und reduzierten Wochenstunden zu durchlaufen. Kernfächer können grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, in Jahrgangsstufe 8 braucht aber ein neu hinzukommendes Kernfach erst im zweiten Durchlauf gestartet werden. Jahreszeugnis und Vorrückungsentscheidung stehen am Ende des zweiten Durchlaufs an, allerdings müssen alle in den zwei Jahren erbrachten Leistungen Berücksichtigung finden.

In der Regel soll das Flexibilisierungsjahr mit anderen Fördermaßnahmen kombiniert werden, die Teilnahme daran kann zur Bedingung gemacht werden. In den teilweise sehr individuell entstehenden Zeitfenstern muss die Schülerin bzw. der Schüler alleine und eigenverantwortlich lernen und arbeiten. Auf die Inanspruchnahme des Flexibilisierungsjahrs haben die Schülerinnen und Schüler einen Rechtsanspruch, auf bestimmte Fördermaßnahmen allerdings nicht.

Zielgruppe:
Durch die Reduzierung der Fächer erfolgt eine Entlastung, die die Möglichkeit eröffnet, sich auf andere Fächer zu konzentrieren, Lücken zu schließen, Defizite nach Erkrankungen zu beseitigen oder einzelne Interessensgebiete zu vertiefen. Insbesondere eröffnet die Regelung Chancen bei einem neuen Kernfach in der 8. Klasse. Mit Blick auf die Qualifikationsphase können die Grundlagen für die Oberstufe gefestigt werden. Denkbar ist aber auch, dass besonders begabte Schülerinnen und Schüler Zeit für Ihre musischen, sportlichen oder naturwissenschaftlichen Tätigkeiten oder Verpflichtungen gewinnen.

Der Ablauf: Was muss ich tun?
Wer gegenwärtig die Jahrgangsstufen 7, 8, 9 oder 10 besucht und ein Flexibilisierungsjahr in Anspruch nehmen möchte, kann – nach erfolgter Beratung – ab sofort den Antrag für das kommende Schuljahr stellen. Voraussetzung ist neben der Beratung, dass die Schülerin/ der Schüler die gegenwärtige Jahrgangsstufe besteht; ein Vorrücken auf Probe ist nicht möglich. Für beide Varianten stellt der Tag der Ausgabe der Zwischenzeugnisse den spätesten Termin für die Antragstellung dar.


Hilfreiche Seiten zum Thema im Internet:

www.km.bayern.de/individuelle-lernzeit-gym
www.verwaltung.bayern.de/broschueren

Hier ist die Broschüre „Individuelle Lernzeit am Gymnasium (Erstinformation)“ abrufbar.

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