Gabriel-von-Seidl-Gymnasium Bad Tölz | Hindenburgstr. 26 | 83646 Bad Tölz | Tel.: 08041 - 799 488 0 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Einrichtung dieses Raumes dient der langfristigen und nachhaltigen Verbesserung des Schul- und Unterrichtsklimas und ermöglicht einen störungsfreien Unterricht. Mit der Einrichtung des Sozialraumes ist es möglich, Schülerinnen und Schüler, die gegen die Grundregeln für gelingendes Lernen und Lehren verstoßen haben, eine kurze Zeit vom Unterricht auszuschließen. Folgende Regeln sollen eingehalten werden:
Den Aufenthalt im Sozialraum ordnet die jeweilige Lehrkraft an, er ist für die/den betroffene(n) Schüler/in verpflichtend.
Während des Aufenthaltes im Sozialraum bearbeitet der Schüler unter Aufsicht einer Lehrkraft einen Reflexionsbogen. Dadurch wird reflektiert, welches Fehlverhalten zum Ausschluss aus dem Unterricht führte, welche Folgen die Unterrichtsstörung für den Schüler selbst und für andere hatte und wie zukünftig Unterrichtsstörungen durch den betroffenen Schüler bzw. die Schülerin zu vermeiden sind. Jeder Bearbeitung eines Bogens folgt ein Gespräch mit Lehrkräften, die hierfür besonders geschult sind.
Konsequenzen für den Schüler
Die Eltern werden von jedem Aufenthalt ihres Sohnes/ihrer Tochter im Sozialraum informiert. Kommt es zu mehr als drei Aufenthalten im Sozialraum, werden die Beratungslehrkräfte telefonisch Kontakt mit den Eltern aufnehmen.
Der während eines Sozialraumaufenthalts versäumte Unterrichtsstoff ist selbstständig nachzuarbeiten, so dass nachfolgende Leistungsnachweise ausnahmslos erbracht werden müssen.
Die Lehrkräfte werden gebeten, dass sie, bevor sie einen Schüler bzw. eine Schülerin in den Sozialraum schicken, zunächst eine Verwarnung aussprechen. Nicht jede Störung muss sofort mit dem SR gelöst werden, sinnvoll erscheint diese Maßnahme erst, wenn wiederholt gegen die Regeln verstoßen wird.