Gabriel-von-Seidl-Gymnasium - Fachschaft Sport |
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Gerätturnen - Abitur
Schülerinnen und Schüler:
Eine jeweils mindestens fünfteilige
Übungsverbindung an zwei Geräten (Ausnahmen: am Reck eine mindestens
vierteilige Übungsverbindung; Sprung).
Die Regelungen des Kultusministeriums für das
Abitur im Gerätturnen sind sehr allgemein gehalten (siehe unten). Aus
diesem Grund hat die Fachschaft Sport jeweils einen konkreten
Bewertungskatalog für Schülerinnen und Schüler erstellt, den Sie sich
im Folgenden herunterladen können. Jede Note setzt sich dabei aus
einer D-Note für die Schwierigkeit und einer E-Note für die Ausführung
zusammen. Die E-Note ist auf maximal 5 Punkte begrenzt.
Bewertungskatalog Abitur Gerätturnen Schülerinnen
Bewertungskatalog Abitur Gerätturnen Schüler
Allgemeine Regelungen des Kultusministeriums
Schülerinnen:
Boden (fünfteilige Übung mit folgenden
Pflichtteilen): Felgrolle, Handstützüberschlag seitwärts mit ¼
Drehung (Radwende) oder Rad, Handstand-Abrollen
Schwebebalken (fünfteilige Übung mit folgenden
Pflichtteilen): Schrittsprung, Standwaage, 1/1 Schrittdrehung oder
zwei fortlaufende ½ Drehungen
Stufenbarren (vierteilige Übung mit folgenden
Pflichtteilen): Hüftaufschwung vorlings rückwärts, Spreizumschwung
vor- oder rückwärts oder Hüftumschwung rückwärts, Felgunterschwung
Sprung (zwei Sprünge mit folgenden
Pflichtteilen, Sprungkasten seitgestellt – Höhe: 1,10 m):
Sprunghocke oder -grätsche, Handstütz-Sprungüberschlag oder
Handstütz-Sprungüberschlag seitwärts mit ¼-Drehung („Sprungwende“)
jeweils mit Minitrampolin
Schüler:
Boden (fünfteilige Übung mit folgenden
Pflichtteilen): Handstützüberschlag vorwärts oder Salto vorwärts
gehockt, Handstützüberschlag seitwärts mit ¼ Drehung (Radwende) oder
Handstützüberschlag seitwärts (Rad), Handstand Abrollen oder
Felgrolle
Barren (fünfteilige Übung mit folgenden
Pflichtteilen): Kippaufschwung oder Oberarmkippe,
Oberarmstemmaufschwung rückwärts oder vorwärts, Drehwende gehockt
oder Drehwende mit ½ Drehung zum Gerät
Reck (vierteilige Übung mit folgenden
Pflichtteilen): Kippaufschwung oder Stützkippe, Hüftumschwung
vorlings rückwärts oder vorwärts, Hocke oder Felgunterschwung aus
dem Stütz
Sprung (zwei Sprünge mit folgenden
Pflichtteilen, Sprungpferd längsgestellt – Höhe: 1,20 m):
Sprunghocke oder -grätsche, Handstütz-Sprungüberschlag oder
Handstütz-Sprungüberschlag seitwärts mit ¼-Drehung („Sprungwende“)
jeweils mit Minitrampolin
Beurteilungskriterien für die Qualität der
Ausführung der Übungen sind: Übungsaufbau, Bewegungsrhythmus,
Bewegungsfluss, Bewegungspräzision, Dynamik und Bewegungsweite,
Haltung. Sie werden durch die Schwierigkeitsstufe der jeweiligen Übung
beeinflusst, so dass eine Übung höherer Schwierigkeit trotz leichterer
Mängel in der Ausführung noch mit „sehr gut“ bewertet werden kann.
Nicht ausgeführte Teile oder Verbindungen ergeben einen Abzug von 1
bis 3 Punkten je Teil. |
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