Wahlmöglichkeiten
der Sportarten
Leistungsanforderungen
und Prüfungsformen
im Abitur
Leistungsanforderungen
und Prüfungsformen
im Grundkurs
|
Wahlmöglichkeiten der sportlichen Handlungsfelder (Sportarten)
-
Schüler die das Fach Sport nicht im Abitur ablegen, müssen im Verlauf der vier Ausbildungsabschnitte mindestens
einmal ein sportliches Handlungsfeld aus der Gruppe A und mindestens
einmal ein sportliches Handlungsfeld aus der Gruppe B wählen. In den
beiden übrig bleibenden Ausbildungsabschnitten können die sportlichen
Handlungsfelder vom Schüler im Rahmen des Sportartenangebots der Schule
beliebig gewählt werden.
Ein sportliches
Handlungsfeld kann höchstens zweimal gewählt werden.
-
Sportabiturschüler müssen jeweils ein Handlungsfeld aus
den Gruppen A und B über zwei Ausbildungsabschnitte belegen.
Für
Sportabiturschüler ist dementsprechend die Belegung der Gruppe C nicht möglich. Die von Sportabiturschülern gewählten sportlichen
Handlungsfelder sind auch für Nicht-Sportabitur-Schüler offen und
wählbar.
Sportliche
Handlungsfelder |
Gruppe A
Individualsportarten |
Gruppe B
Mannschaftssportarten |
Gruppe C |
-
Gerätturnen
-
Gymnastik
und Tanz
-
Leichtathletik
-
Schwimmen
|
-
Basketball
-
Fußball
-
Handball
-
Volleyball
|
-
Rückschlagspiele
(Badminton, Tennis, Tischtennis)
|
|
|