Gabriel-von-Seidl-Gymnasium - Fachschaft Sport

 

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Wahlmöglichkeiten
   der Sportarten

   Leistungsanforderungen
   und Prüfungsformen
   im Abitur

   Leistungsanforderungen
   und Prüfungsformen

   im Grundkurs

 

   Wahlmöglichkeiten der sportlichen Handlungsfelder (Sportarten)

  • Schüler die das Fach Sport nicht im Abitur ablegen, müssen im Verlauf der vier Ausbildungsabschnitte mindestens einmal ein sportliches Handlungsfeld aus der Gruppe A und mindestens einmal ein sportliches Handlungsfeld aus der Gruppe B wählen. In den beiden übrig bleibenden Ausbildungsabschnitten können die sportlichen Handlungsfelder vom Schüler im Rahmen des Sportartenangebots der Schule beliebig gewählt werden. Ein sportliches Handlungsfeld kann höchstens zweimal gewählt werden.

  • Sportabiturschüler müssen jeweils ein Handlungsfeld aus den Gruppen A und B über zwei Ausbildungsabschnitte belegen. Für Sportabiturschüler ist dementsprechend die Belegung der Gruppe C nicht möglich. Die von Sportabiturschülern gewählten sportlichen Handlungsfelder sind auch für Nicht-Sportabitur-Schüler offen und wählbar.

Sportliche Handlungsfelder

Gruppe A

Individualsportarten

Gruppe B Mannschaftssportarten

Gruppe C

  • Gerätturnen

  • Gymnastik und Tanz

  • Leichtathletik

  • Schwimmen

  • Basketball

  • Fußball

  • Handball

  • Volleyball

  • Rückschlagspiele (Badminton, Tennis, Tischtennis)
  • Badminton

  • Skifahren

  • Snowboarden

  • Langlaufen

  • Rudern

  • Sportklettern

  • Bewegungskünste

  • andere genehmigte Sportarten
    (je nach Schule verschieden)

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