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Sehr geehrte Eltern,
nicht wenige Kinder sind bei sozialen Medien und Messenger-Diensten angemeldet. Dazu muss man zunächst wissen, dass dies häufig bereits aus rechtlichen Gründen verboten ist, da Altersgrenzen für die Anmeldung eine Rolle spielen. Einige Dienste sind vom Betreiber selbst (!) erst ab 16 Jahren zugelassen.
Entgegen dieser rechtlichen Vorgaben lassen nicht wenige Eltern die Anmeldung ihrer Kinder zu und so bilden sich auch immer wieder Klassenchats. Offiziell wird von den Kindern gerne als Argument genannt, dass ein Klassenchat der besseren Vernetzung dient und dass man auf diesem Wege z. B. schnell mal erfragen könne, welche Hausaufgaben zu machen sind. Wenn Sie aber solche Klassenchats lesen, werden Sie feststellen, dass nur zu einem minimalen Bruchteil echte und wertvolle Informationen übermittelt werden. Dagegen kann Ihr Kind z. B. konfrontiert werden mit:
Sie werden verstehen, dass Klassenchats nicht – wie von manchen behauptet – von der Schule gewünscht oder gar gefordert werden.
Sollten Sie trotz dieser Vorrede der Meinung sein, dass Ihr Kind einem Klassenchat beitreten bzw. dort bleiben darf, würde ich Ihnen gerne – zu Ihrer eigenen Absicherung und auch zur Absicherung Ihrer Kinder sowie in der Bemühung um eine gute Atmosphäre an unserer Schule – ein paar Chatregeln für Ihre Kinder mitgeben:
Funktionieren wird das alles aber nur, wenn Sie selbst ein gutes Vorbild sind und sich intensiv mit Ihrem Kind und dieser Sache auseinandersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schulleitung